Welche Ausnahmen von der pauschalen monatlichen Abrechnungen gibt es?

In einigen Fällen haben wir uns dazu entschlossen, eine Abrechnung anzubieten, die nicht pauschal erfolgt.

Dies bieten wir nur für jede Aufträge an, bei der eine regelmäßige Reinigung nach festem Turnus – und damit eine pauschale Abrechnung – keinen Sinn macht.
In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Veranstaltungsräume, die nicht fest, sondern nach Belegungsplan genutzt werden gereinigt werden müssen.

Die Entscheidung, ob wir diese Art der Abrechnung für einen Auftrag verwenden, erfolgt auf Kundenwunsch nach individueller Prüfung der Sachlage.